Als Anbieter von Alltags- und Haushaltshilfe (§ 45a) registrieren
Diese Registrierung ist für Anbieter eines Angebots zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI vorgesehen, zum Beispiel Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung. Legen Sie Ihr persönliches Portal-Konto an und bestätigen Sie anschließend Ihre E-Mail-Adresse.
Danach legen Sie Ihr Unternehmen und Ihren Standort an und hinterlegen die Anerkennung. Ein Institutionskennzeichen (IK) ist nicht nötig. Nachweise können Sie nachreichen – bis zur Prüfung durch Pflege Patienten wird Ihr Angebot nicht als anerkannt angezeigt.
Sie vertreten einen Pflegedienst, eine Pflegeeinrichtung oder einen Klinik-Sozialdienst? Zur Registrierung für Einrichtungen
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